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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kabelpartner GmbH
§ 1
Allgemeines
1.
Sämtliche Vereinbarungen, Leistungen, Angebote und Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kabelpartner GmbH. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil. Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn diese von der Kabelpartner GmbH schriftlich bestätigt werden.
2.
Mündliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung.
3.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung.
§ 2
Angebot, Annahme, Preise
1.
Alle Angebote sind freibleibend und verpflichten die Kabelpartner GmbH nicht zur Auftragsannahme.
2.
Zum wirksamen Vertragsabschluss ist eine Auftragsbestätigung durch die Kabelpartner GmbH erforderlich. Diese Bestätigung kann durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt werden.
3.
Bei einer Bestellung in unserem Onlineangebot (Online-Shop) gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise in unserem Onlineangebot (Onlineshop). Bei Faxbestellungen (Telefax) gilt der zum Faxabsendezeitpunkt im Shop am Artikel angezeigte Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro pro Faxbestellung.
§ 3
Widerrufsbelehrung
1.

Widerrufsrecht

Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Kabelpartner GmbH
Arenborner Str. 9
D - 37170 Uslar
E-Mail: widerruf@kabelpartner.de
Fax: 0700-52235727 (12 Cent/min)

2.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller der Kabelpartner GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er der Kabelpartner GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Besteller etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr der Kabelpartner GmbH zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Besteller abgeholt.

3.

Finanziertes Geschäft

Hat der Besteller diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und macht er von seinem Rückgaberecht Gebrauch, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die Kabelpartner GmbH gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von der Kabelpartner GmbH bedient.

Wenn der Kabelpartner GmbH das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Besteller wegen der Rückabwicklung nicht nur an die Kabelpartner GmbH, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

4.

Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Lieferungen

a) von Waren, die nach den Wünschen des Kunden (Kundenspezifikation) angefertigt werden

b) oder eindeutig auf dessen persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist (Sonderanfertigungen).

Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 4
Gewährleistung
1.
Die Kabelpartner GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d. h. dass sie sich für die in dem Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von der Kabelpartner GmbH bzw. des Herstellers erwarten kann.
2.
Der Besteller hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und diese gegenüber der Kabelpartner GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware (z.B. Brief, Fax, E-Mail) mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
3.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre, sie beginnt mit dem Zugang der Ware bei dem Besteller.
4.
Im Fall eines Mangels kann der Besteller gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Kabelpartner GmbH kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig bzw. unerheblich ist.
5.
Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Kabelpartner GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden am Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.
6.
Voraussetzungen für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als sechs Monate seit Übergabe, so hat der Besteller den Nachweis zu führen, dass die Ware bei Gefahrenübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es der Kabelpartner GmbH frei, den Nachweis zu führen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
Die Kabelpartner GmbH behält sich das Eigentum jeglicher Ware, die von ihr an einen Besteller ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Soweit die Kabelpartner GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Besteller auf die Kabelpartner GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die Kabelpartner GmbH die Ware vom Besteller zurückgesandt bekommt bzw. der Besteller die Austauschlieferung von der Kabelpartner GmbH erhält.
§ 6
Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte die Kabelpartner GmbH nach Vertragabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei der Kabelpartner GmbH verfügbar ist oder aus tatsächlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann die Kabelpartner GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird die Kabelpartner GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch die Kabelpartner GmbH oder den Kunden erstatten.
§ 7
Zahlungsbedingungen
1.

Preisangaben

Die Preisangaben bezüglich der einzelnen Waren sind Endpreise und beinhalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung nach Erscheinen des Warenkatalogs erfolgen, ist die Kabelpartner GmbH zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt.

2.

Zahlung

Unsere Forderungen sind nach dem Erhalt der Ware sofort fällig. Die Möglichkeit zum Skontoabzug von 3% besteht ausschließlich bei der Zahlungsart Vorkasse. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Kabelpartner GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Kabelpartner GmbH behält sich vor, in begründeten Einzelfall vom Kunden die Zahlung per Vorkasse oder Nachname zu verlangen.

3.

Auslösung der Zahlung

Sofern Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlen, löst die Kabelpartner GmbH die Zahlung bei Warenausgang aus.

4.

Mindermengenzuschlag

Bis zu einem Bruttowarenwert von 100,00 EUR erhebt die Kabelpartner GmbH einen Mindermengenzuschlag von 6,00 EUR.

5.

Fax-Bestellzuschlag

Bei Bestellungen, die per Fax (Telefax) an die Kabelpartner GmbH übermittelt werden, wird eine Kostenpauschale von 1,50 EUR pro Bestellung in Rechnung gestellt.

6.

Rücklastschrift

Bei Zahlungsart Lastschrift hat die Kabelpartner GmbH das Recht im Falle einer Rücklastschrift die entstandenen Rücklastschriftgebühren zzgl. einer Gebühr von 10,00 EUR dem Kunden in Rechnungen zu stellen, sofern der Kunde die Gründe der Rücklastschrift zu vertreten hat. Der Kunde hat insbesondere folgende Gründe der Rücklastschrift zu vertreten:

a) fehlerhafte Angaben bei Bankverbindung

b) fehlende Bankkontodeckung seitens des Kunden

c) Rücklastschrift des Einzahlungsbetrags durch den Kunden aus Gründen, die nicht durch die Kabelpartner GmbH zu verantworten sind.

§ 8
Verpackungs- und Versandkosten, Teillieferungen
1.

Versandkosten

Der Versand erfolgt für den Kunden grundsätzlich kostenfrei, für eine Expresslieferung wird ein Zuschlag von 15 EUR erhoben.

2.

Nachnahmezuschlag

Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung-/Lieferart Nachnahme wird eine Kostenpauschale von 5 EUR pro Bestellung in Rechnung gestellt.

3.

Verpackungskosten

Die Verpackungskosten trägt grundsätzlich die Kabelpartner GmbH. Für die Speditionslieferung von Sonderaufmachungen, Paletten und von Ware auf Trommeln gelten auch hinsichtlich der Verpackungskosten und Rücknahmevereinbarungen gesonderte Bedingungen, die Sie bitte unseren besonderen Liefer- und Vertragsbedingungen bei Speditionslieferung entnehmen.

4.

Teillieferungen

Die Kabelpartner GmbH ist berechtigt, auch Teillieferungen vorzunehmen.Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.

§ 9
Zahlungsverzug und Mahnverfahren

Bei Zahlungsverzug ist die Kabelpartner GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt die Kabelpartner GmbH keine Haftung.

Ein Zahlungsverzug tritt nach Nichtzahlung einer erhaltenen offenen Rechnung ab dem 10. Tag ab Rechnungsdatum ein. Für die 1. Mahnung und Auslagen berechnet die Kabelpartner GmbH nach 11 Tagen 5,00 EUR, für die 2. Mahnung und Auslagen berechnet die Kabelpartner GmbH nach 18 Tagen 7,50 EUR zzgl. Zinsen für die 3. und letzte außergerichtliche Mahnung und Auslagen berechnet die Kabelpartner GmbH nach 22 Tagen 10 EUR Mahngebühr.

Die Kabelpartner GmbH ist nach der 3. Mahnung berechtigt, ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Falls der Kabelpartner GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Kabelpartner GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 10 
Speditionslieferung

Für die Speditionslieferung gelten gesonderte Bedingungen, die Sie bitte unseren besonderen Liefer- und Vertragsbedingungen bei Speditionslieferung entnehmen.

§ 11 
Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an mit Kabelpartner GmbH verbundene Unternehmen weitergegeben.

Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe von Daten zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung an andere Konzernversandhandelsunternehmen sowie Konzerndienstleistungs-unternehmen sowie auch ggf. an die Schufa und weitere Wirtschaftsinformationsdienste. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
§ 12 
Aufrechnung und Zurückbehaltung

Ein Recht des Bestellers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

§ 13
Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Zahlungen ist der Geschäftssitz der Kabelpartner GmbH. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder der Geschäftssitz der Kabelpartner GmbH oder der Versandort des ersten Versenders, der für die Kabelpartner GmbH tätig wird.

§ 14 
Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz der Kabelpartner GmbH zuständige Amts- bzw. Landgericht.

§ 15 
Rechtswahl

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Kabelpartner GmbH und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.

Infocenter
1. 0700-52235727 werktags 8:00-16:00 Uhr. Kosten: Mo – Fr 9 – 18 Uhr: 12 Cent/min, Mo – Fr 18 – 9 Uhr, Sa u. So sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen: 6 Cent/min.
Alle Preise gelten jeweils aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen erfragen Sie bitte beim jeweiligen Netzbetreiber, bei anderen Festnetzbetreibern können die Preise für Anrufer auch variieren, ggfs. sind diese ebenfalls beim Netzbetreiber zu erfragen.
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