§ 1 |
Allgemeines |
1. |
Sämtliche Vereinbarungen, Leistungen, Angebote
und Lieferungen erfolgen
auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Kabelpartner GmbH. Abweichende
oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des Bestellers werden nicht
Vertragsbestandteil. Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen
des Bestellers sind nur dann
verbindlich, wenn diese von
der Kabelpartner GmbH schriftlich
bestätigt werden. |
2. |
Mündliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen
der Schriftform oder der
schriftlichen Bestätigung. |
3. |
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
unwirksam, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
In diesem Fall gilt die gesetzliche
Regelung. |
§ 2 |
Angebot, Annahme, Preise |
1. |
Alle Angebote sind freibleibend und verpflichten die
Kabelpartner GmbH nicht zur
Auftragsannahme. |
2. |
Zum wirksamen Vertragsabschluss ist
eine Auftragsbestätigung
durch die Kabelpartner GmbH
erforderlich. Diese Bestätigung
kann durch Lieferung und/oder
Rechnungsstellung ersetzt
werden. |
3. |
Bei einer Bestellung in unserem Onlineangebot (Online-Shop)
gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten
Preise in unserem Onlineangebot (Onlineshop). Bei Faxbestellungen
(Telefax) gilt der zum Faxabsendezeitpunkt im Shop am Artikel
angezeigte Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 1,50 Euro pro Faxbestellung. |
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Widerrufsbelehrung |
1. |
Widerrufsrecht
Der Besteller kann seine
Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief,
Fax, E-Mail) oder durch
Rücksendung der Ware
widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit dem
Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs
oder der Ware. Der Widerruf
ist zu richten an:
Kabelpartner GmbH
Arenborner Str. 9
D - 37170 Uslar
E-Mail: widerruf@kabelpartner.de
Fax: 0700-52235727 (12 Cent/min)
|
2. |
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen
zurückzugewähren
und ggf. bezogene (z. B.
Zinsen) herauszugeben.
Kann der Besteller der
Kabelpartner GmbH die empfangene
Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurück gewähren,
muss er der Kabelpartner GmbH
insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie
sie dem Besteller etwa
in einem Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen
ist. Im übrigen kann
der Besteller die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die
Sache nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nimmt und alles
unterlässt, was deren
Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige
Sachen sind auf Kosten
und Gefahr der Kabelpartner
GmbH zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei dem Besteller
abgeholt.
|
3. |
Finanziertes Geschäft
Hat der Besteller diesen
Vertrag durch ein Darlehen
finanziert und macht er
von seinem Rückgaberecht
Gebrauch, ist er auch an
den Darlehensvertrag nicht
mehr gebunden, wenn beide
Verträge eine wirtschaftliche
Einheit bilden. Dies ist
insbesondere anzunehmen,
wenn die Kabelpartner GmbH
gleichzeitig Darlehensgeber
ist oder wenn sich der
Darlehensgeber im Hinblick
auf die Finanzierung der
Mitwirkung von der Kabelpartner
GmbH bedient.
Wenn der Kabelpartner
GmbH das Darlehen bei Wirksamwerden
des Widerrufs oder der
Rückgabe bereits zugeflossen
ist, kann sich der Besteller
wegen der Rückabwicklung
nicht nur an die Kabelpartner
GmbH, sondern auch an seinen
Darlehensgeber halten.
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4. |
Vom Rückgaberecht
ausgeschlossen sind Lieferungen
a) von Waren, die nach
den Wünschen des Kunden
(Kundenspezifikation) angefertigt
werden
b) oder eindeutig auf
dessen persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten
ist (Sonderanfertigungen).
Ende der Widerrufsbelehrung. |
§ 4 |
Gewährleistung |
1. |
Die Kabelpartner GmbH gewährleistet, dass die
Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe
eine etwa vereinbarte Beschaffenheit
haben bzw. frei von Sachmängeln
sind, d. h. dass sie sich
für die in dem Vertrag
vorausgesetzten Verwendungen
eignen oder sich für
die gewöhnliche Verwendung
eignen und eine Beschaffenheit
aufweisen, die bei Sachen
der gleichen Art üblich
ist und die der Verkäufer
nach der Art der Sache und/oder
der Ankündigung von
der Kabelpartner GmbH bzw.
des Herstellers erwarten
kann. |
2. |
Der Besteller hat die Ware umgehend nach Empfang der
Lieferung auf Vollständigkeit
oder etwaige Mängel
zu überprüfen und
diese gegenüber der Kabelpartner
GmbH unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Frist
von zwei Wochen nach Erhalt
der Ware (z.B. Brief, Fax,
E-Mail) mitzuteilen. Bei
versteckten Mängeln
ist die Mitteilung jedenfalls
innerhalb der Gewährleistungsfrist
vorzunehmen. |
3. |
Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei
Jahre, sie beginnt mit dem
Zugang der Ware bei dem Besteller. |
4. |
Im Fall eines Mangels kann der Besteller gemäß § 439
BGB nach seiner Wahl die
Beseitigung des Mangels oder
die Lieferung einer mangelfreien
Sache verlangen. Die Kabelpartner
GmbH kann im Rahmen des § 439
BGB die vom Besteller gewählte
Art der Nacherfüllung
verweigern, wenn sie nur
mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist.
Gelingt im Rahmen einer Reparatur
die Beseitigung eines Mangels
auch beim zweiten Versuch
nicht, so ist der Kunde im
Rahmen des
§ 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen
oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig bzw. unerheblich ist. |
5. |
Schadensersatzansprüche wegen Mangelhaftigkeit
der Sache sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass die Kabelpartner
GmbH den Mangel arglistig
verschwiegen hat oder eine
Garantie für die Beschaffenheit
der Ware übernommen
hat oder schuldhaft Schäden
am Leben, Gesundheit oder
Körper entstanden sind. |
6. |
Voraussetzungen für die Gewährleistungsansprüche
ist, dass der Mangel nicht
durch unsachgemäße
Benutzung oder Überbeanspruchung
entstanden ist. Zeigt sich
ein Mangel erst später
als sechs Monate seit Übergabe,
so hat der Besteller den
Nachweis zu führen,
dass die Ware bei Gefahrenübergang
mangelhaft war. Andernfalls
steht es der Kabelpartner
GmbH frei, den Nachweis zu
führen, dass die Ware
bei Übergabe mangelfrei
war. |
§ 5 |
Eigentumsvorbehalt |
|
Die Kabelpartner GmbH behält sich das Eigentum
jeglicher Ware, die von ihr
an einen Besteller ausgeliefert
wird, bis zur endgültigen
und vollständigen Zahlung
des Kaufpreises vor. Soweit
die Kabelpartner GmbH im
Rahmen der Gewährleistung
eine Ware austauscht, wird
bereits heute vereinbart,
dass das Eigentum an der
auszutauschenden Ware wechselseitig
in dem Zeitpunkt vom Besteller
auf die Kabelpartner GmbH
bzw. umgekehrt übergeht,
in dem einerseits die Kabelpartner
GmbH die Ware vom Besteller
zurückgesandt bekommt
bzw. der Besteller die Austauschlieferung
von der Kabelpartner GmbH
erhält. |
§ 6 |
Verfügbarkeitsvorbehalt |
|
Sollte die Kabelpartner GmbH nach Vertragabschluss
feststellen, dass die bestellte
Ware oder Dienstleistung
nicht mehr bei der Kabelpartner
GmbH verfügbar ist oder
aus tatsächlichen Gründen
nicht geliefert werden kann,
kann die Kabelpartner GmbH
entweder eine in Qualität
und Preis gleichwertige Ware
anbieten oder vom Vertrag
zurücktreten. Bereits
erhaltene Zahlungen wird
die Kabelpartner GmbH umgehend
nach einem Rücktritt
vom Vertrag durch die Kabelpartner
GmbH oder den Kunden erstatten. |
§ 7 |
Zahlungsbedingungen |
1. |
Preisangaben
Die Preisangaben bezüglich
der einzelnen Waren sind
Endpreise und beinhalten
die am Tag der Rechnungsstellung
gültige Mehrwertsteuer.
Sollte eine gesetzliche
Mehrwertsteuererhöhung
nach Erscheinen des Warenkatalogs
erfolgen, ist die Kabelpartner
GmbH zur Berechnung des
erhöhten Mehrwertsteuersatzes
berechtigt.
|
2. |
Zahlung
Unsere Forderungen sind
nach dem Erhalt der Ware sofort fällig. Die Möglichkeit
zum Skontoabzug von 3%
besteht ausschließlich
bei der Zahlungsart Vorkasse.
Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn
die Kabelpartner GmbH über
den Betrag verfügen
kann. Die Kabelpartner
GmbH behält sich vor, in begründeten
Einzelfall vom Kunden die
Zahlung per Vorkasse oder
Nachname zu verlangen.
|
3. |
Auslösung der Zahlung
Sofern Sie per Kreditkarte
oder Lastschrift bezahlen,
löst die Kabelpartner
GmbH die Zahlung bei Warenausgang
aus.
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4. |
Mindermengenzuschlag
Bis zu einem Bruttowarenwert
von 100,00 EUR erhebt
die Kabelpartner GmbH einen
Mindermengenzuschlag von
6,00 EUR.
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5. |
Fax-Bestellzuschlag
Bei Bestellungen, die
per Fax (Telefax) an die
Kabelpartner GmbH übermittelt
werden, wird eine Kostenpauschale
von 1,50 EUR pro Bestellung
in Rechnung gestellt.
|
6. |
Rücklastschrift
Bei Zahlungsart Lastschrift
hat die Kabelpartner GmbH
das Recht im Falle einer
Rücklastschrift die
entstandenen Rücklastschriftgebühren
zzgl. einer Gebühr
von 10,00 EUR dem
Kunden in Rechnungen zu
stellen, sofern der Kunde
die Gründe der Rücklastschrift
zu vertreten hat. Der Kunde
hat insbesondere folgende
Gründe der Rücklastschrift
zu vertreten:
a) fehlerhafte Angaben
bei Bankverbindung
b) fehlende Bankkontodeckung
seitens des Kunden
c) Rücklastschrift
des Einzahlungsbetrags
durch den Kunden aus Gründen,
die nicht durch die Kabelpartner
GmbH zu verantworten sind.
|
§ 8 |
Verpackungs- und Versandkosten, Teillieferungen |
1. |
Versandkosten
Der Versand
erfolgt für den Kunden
grundsätzlich kostenfrei,
für eine Expresslieferung
wird ein Zuschlag von 15 EUR
erhoben.
|
2. |
Nachnahmezuschlag
Entscheidet sich der Kunde
für die Zahlung-/Lieferart
Nachnahme wird eine Kostenpauschale
von 5 EUR pro Bestellung
in Rechnung gestellt.
|
3. |
Verpackungskosten
Die Verpackungskosten
trägt grundsätzlich
die Kabelpartner GmbH.
Für die Speditionslieferung
von Sonderaufmachungen,
Paletten und von Ware auf
Trommeln gelten auch hinsichtlich
der Verpackungskosten und
Rücknahmevereinbarungen
gesonderte Bedingungen,
die Sie bitte unseren besonderen
Liefer- und Vertragsbedingungen
bei Speditionslieferung
entnehmen.
|
4. |
Teillieferungen
Die Kabelpartner GmbH
ist berechtigt, auch Teillieferungen
vorzunehmen.Teillieferungen
gelten für Zahlungsverpflichtungen,
Gefahrenübergang und
Gewährleistungspflichten
als selbständige Lieferungen.
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§ 9 |
Zahlungsverzug und Mahnverfahren |
|
Bei Zahlungsverzug ist
die Kabelpartner GmbH berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu berechnen.
Wechsel oder Schecks werden
nur nach Vereinbarung und
erfüllungshalber entgegengenommen
und gelten erst nach ihrer
Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Bestellers.
Für die rechtzeitige
Vorlage übernimmt
die Kabelpartner GmbH keine
Haftung.
Ein Zahlungsverzug tritt
nach Nichtzahlung einer
erhaltenen offenen Rechnung
ab dem 10. Tag ab Rechnungsdatum
ein. Für die 1. Mahnung
und Auslagen berechnet
die Kabelpartner GmbH nach
11 Tagen 5,00 EUR, für
die 2. Mahnung und Auslagen
berechnet die Kabelpartner
GmbH nach 18 Tagen 7,50
EUR zzgl. Zinsen für
die 3. und letzte außergerichtliche
Mahnung und Auslagen berechnet
die Kabelpartner GmbH nach
22 Tagen 10 EUR Mahngebühr.
Die Kabelpartner GmbH
ist nach der 3. Mahnung
berechtigt, ein Inkassounternehmen
mit dem Forderungseinzug
zu beauftragen. Falls der
Kabelpartner GmbH ein höherer
Verzugsschaden nachweisbar
entstanden ist, ist die
Kabelpartner GmbH berechtigt,
diesen geltend zu machen.
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§ 10 |
Speditionslieferung |
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Für die Speditionslieferung
gelten gesonderte Bedingungen,
die Sie bitte unseren besonderen
Liefer- und Vertragsbedingungen
bei Speditionslieferung
entnehmen.
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§ 11 |
Datenschutz |
|
Alle personenbezogenen
Daten werden vertraulich
behandelt. Die für
die Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten werden
gespeichert und im Rahmen
der Bestellabwicklung ggf.
an mit Kabelpartner GmbH
verbundene Unternehmen
weitergegeben.
Darüber hinaus erfolgt
die Weitergabe von Daten
zum Zweck der Kreditprüfung
und Bonitätsüberwachung
an andere Konzernversandhandelsunternehmen
sowie Konzerndienstleistungs-unternehmen
sowie auch ggf. an die Schufa
und weitere Wirtschaftsinformationsdienste.
Bei der Datenverarbeitung
werden die schutzwürdigen
Belange gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen
berücksichtigt. |
§ 12 |
Aufrechnung und Zurückbehaltung |
|
Ein Recht des Bestellers
zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung
besteht nicht, es sei denn,
die Forderung ist unstreitig
oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellt.
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§ 13 |
Erfüllungsort |
|
Erfüllungsort für
die Zahlungen ist der Geschäftssitz
der Kabelpartner GmbH.
Für Lieferungen ist
der Erfüllungsort
entweder der Geschäftssitz
der Kabelpartner GmbH oder
der Versandort des ersten
Versenders, der für
die Kabelpartner GmbH tätig
wird.
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§ 14 |
Gerichtsstand |
|
Ausschließlicher
Gerichtsstand ist das für
den Sitz der Kabelpartner
GmbH zuständige Amts-
bzw. Landgericht.
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§ 15 |
Rechtswahl |
|
Auf die Rechtsverhältnisse
zwischen der Kabelpartner
GmbH und dem Kunden sowie
auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen
findet deutsches Recht
Anwendung.
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